SPD Kreisverband Dingolfing-Landau

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Der Mindestlohn kommt endlich!

Veröffentlicht am 01.04.2014 in Presse

Der Mindestlohn kommt endlich, darüber freuen sich die Vertreter der SPD-Kreisverbände Dingolfing-Landau und Rottal-Inn: (v.li.) Ludger Brüggemann, Maria Bellmann, Hugo Steiner, Hartmut Manske, Dr. Bernd Vilsmeier, Gerda Schaffer, Florian Pronold MdB, Maria Manske, Dr. Jürgen Rampmaier und Renate Hebertinger.

SPD-Kreisverbände tagten in Simbach/Landau

Simbach.

"Der Mindestlohn kommt!", darüber freuten sich die Vertreter der beiden SPD-Kreisverbände aus Dingolfing-Landau und Rottal-Inn zusammen mit dem einzigen Niederbayern in der Bundesregierung, Florian Pronold MdB. Seit gut 100 Tagen ist die SPD wieder Regierungspartei in Deutschland. Seitdem gestalten wir das Arbeiten und Zusammenleben in Deutschland - ganz konkret für die Menschen in unserem Land. Wir übernehmen Verantwortung. Wir sind der Motor in der Großen Koalition, stellte Florian Pronold beim Treffen der SPD-Kreisverbände in Simbach am Samstag fest. Das Land kommt voran - auch, weil wir regieren. Denn wir haben viele zentrale Projekte aus dem Koalitionsvertrag schon in den ersten 100 Tagen angestoßen und auf den Weg gebracht, so Pronold.

 

Mit uns gibt es den Mindestlohn! Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro kommt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - ab dem 1. Januar 2015, deutschlandweit. Bis 01.01.2017 sind Ausnahmen vom Mindestlohn nur im Rahmen von Tarifverträgen repräsentativer Tarifpartner zulässig – ein Anreiz für eine stärkere Tarifbindung, der schon jetzt zu wirken begonnen hat. Eines unser zentralen Projekte, für das wir jahrelang gekämpft haben, wird nun in der Großen Koalition durch unsere Arbeitsministerin Andrea Nahles umgesetzt – auch wenn so mancher beim Koalitionspartner politisch mit den Zähnen knirscht!, freut sich SPD-Kreisvorsitzender Dr. Bernd Vilsmeier.

Mit dem Gesetz zum Mindestlohn verbessert sich das Leben von mehr als 4 Millionen Beschäftigten in unserem Land und gibt damit der Arbeit ihre Würde zurück. Diese Würde ist nicht regional und auch nicht nach Branchen teilbar, deshalb gilt der Mindestlohn für alle! Er gilt auch für Mini-Jobs. Nicht unter den Mindestlohn fallen Ehrenamtliche, Pflicht- und kurzfristige Orientierungspraktika, sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne Lehrstelle. Und für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen, deren Übergang in den ersten Arbeitsmarkt mit Zuschüssen gefördert wird (2013 waren das ca. 16.000 Personen) gilt der Mindestlohn erst nach sechs Monaten Beschäftigung.

 

Und dieses Gesetz ist auch gut für die Wirtschaft: Denn so werden die vielen anständigen Arbeitgeber endlich vom unfairen Wettbewerb durch Dumpinglöhne befreit. Denn auch die Tarifbindung ging dramatisch zurück. Nur noch 58 Prozent der Beschäftigten arbeiten in einem tarifgebundenen Betrieb, in den 90er Jahren waren es noch 74 Prozent. Zugleich können Tarifverträge leichter allgemein verbindlich werden. Tarifpartner können branchenspezifisch tarifliche Mindestlöhne auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aushandeln und auf die gesamte Branche erstrecken. Das stärkt die Tarifautonomie. Die Höhe des Mindestlohns wird künftig in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und angepasst – erstmals zum 1. Januar 2018.

Bernd Vilsmeier

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